Bestimmungen
Klinikum reagiert auf hohe Inzidenzen

Das Klinikum St. Marien Amberg gibt neue Zugangsregeln auf Grund des geänderten Infektionsschutzgesetzes heraus.

29.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:44 Uhr

Seit Mittwoch, 24. November, sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese beinhalten neben Zugangsregelungen und deutlich erweiterten Testpflichten für Beschäftigte auch eine neue umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen, so lautet die Pressemeldung des Klinikum St. Marien Amberg. „Nach diesem neuen Infektionsschutzgesetz müssen wir umfangreiche Dokumentations-, Überwachungs- und Meldepflichten erfüllen und von allen Mitarbeitern, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, die durchzuführenden Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich überwachen und dokumentieren“, erklärt Vorstand Manfred Wendl.

„Diese Regelung ist hoch bürokratisch, nicht praktikabel und lässt sich angesichts der aktuell enormen Belastung all unserer Mitarbeiter nicht umsetzen. Wenn wir diesen umfangreichen Pflichten nachkommen wollen, entziehen wir der Patientenversorgung dringend notwendige Ressourcen.“ Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat daraufhin noch am Mittwochabend für den Freistaat Bayern verkündet, dass die Berichts- und Dokumentationspflicht in Bayern vorerst nicht umgesetzt wird. Wichtige Fragen müssten vorher geklärt werden, um eine einfache und unbürokratische Umsetzung zu gewährleisten. Im Klinikum werden 55 Covid-Patienten behandelt, 14 davon werden auf der Intensivstation versorgt, elf davon beatmet.

Ess gilt seit dem 17. November die 2G-Plus Regelung für Besucher. Sie müssen geimpft oder genesen sein und benötigen einen zusätzlichen Test. Eine Sonderregelung gilt für den Bereich Entbindung: Ungeimpfte Väter dürfen nur bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein. Ein negativer Test und eine Selbsterklärung sind auch dafür Voraussetzung. Ein Besuch auf Station ist für ungeimpfte Väter nicht möglich. Diese Regelung gilt als Übergangslösung noch bis zum 17. Januar 2022. Ab diesem Zeitpunkt erhalten ungeimpfte Väter auch zur Geburt keinen Zutritt mehr. In jedem Fall muss bei der Geburtsbegleitung ein negativer Testnachweis erbracht werden. Bei einem geplanten Kaiserschnitt muss ein negativer PCR-Test des Vaters vorliegen. Bei einem ungeplanten Kaiserschnitt darf der Vater ebenfalls bei der Geburt mit einem negativen Schnelltest dabei sein. „Begleitpersonen sind nur bei besonderer medizinischer Indikation erlaubt. Dies betrifft demenzkranke Patienten oder minderjährige Kinder und Jugendliche. Die Dauer des Aufenthalts ist hier aber auf ein Mindestmaß zu beschränken.“

Ausnahme ist im Bereich der Kinderklinik. Hier dürfen Kleinkinder von einem Elternteil begleitet werden. 88 Prozent der 1900 Beschäftigten am Klinikum St. Marien Amberg sind mittlerweile geimpft oder haben einen Schutz vor einer Infektion. Zirka 55 Prozent davon haben auch bereits ihre Boosterimpfung erhalten. „Die Impfung ist und bleibt das einzige wirksame Mittel. Die schweren Verläufe, die einer intensivmedizinischen Versorgung bedürfen, haben fast alle keinen vollständigen Impfschutz“, so Wendl. Das Klinikum setzt auf die Impfungen. Ende November werden erneut Impftermine für Mitarbeiter angeboten, sowohl für Boosterimpfungen als auch für Erstimpfungen.