Pandemie
Kontaktaufnahme wird nicht telefonisch

Positive Indexpersonen werden ab 15. Februar per E-Mail informiert, weist die Leiterin des Gesundheitsamtes im Regen hin.

15.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:13 Uhr

„Wer ein positives PCR-Testergebnis bekommt, muss sich in häusliche Isolation begeben, sofern er sich nicht bereits in Quarantäne/Isolation befindet“, sagt Dr. Carolin Müller, die Leiterin des Gesundheitsamtes am Landratsamt Regen und ergänzt: „Das war bisher so und bleibt auch weiterhin so.“ Dabei weist die Medizinerin darauf hin, dass die Isolation bereits aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (AV-Isolation) einzuhalten sei, also auch, wenn der oder die Infizierte noch keine Nachricht von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bekommen hat, teilt die Pressestelle des Landratsamtes Regen mit. „Die infizierte Person sollte alle Kontaktpersonen selbst kontaktieren und informieren“, so Carolin Müller weiter. Ergänzende Informationen sowie ein Hinweisblatt für Kontaktpersonen finden Betroffene auf der Internetseite des Landkreises Regen https://www.landkreis-regen.de/corona-informationen/ unter dem Punkt „Informationen für bestätigte Fälle, Kontaktpersonen, Verdachtsfälle“.

Die Kontaktnachverfolgung mit telefonischer Benachrichtigung konnte man lange durchführen. Doch nun zwinge die aktuelle Lage auch hier zu einer Veränderung. „Eine telefonische Kontaktaufnahme kann in der Regel nicht mehr erfolgen“, bedauert Dr. Müller. Positive Indexpersonen werden ab Dienstag, 15. Februar, primär per E-Mail informiert. „Das Contact Tracing Team habe in den vergangenen Tagen und Wochen Großartiges geleistet und immer an der Belastungsgrenze gearbeitet. Doch angesichts einer Inzidenz von über 2700 Fällen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen könne man diesen Kraftakt nicht weiter betreiben“, bedauert die Leiterin des Gesundheitsamtes.

Hier sind die wichtigsten Änderungen für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen: Positive Befunde werden den Gesundheitsämtern automatisch übermittelt. Infizierte Personen können sich zudem vorab im Internet auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://s.bayern.de/positiver-test weitergehend informieren. Künftig erhalten die positiv getesteten Personen durch das Gesundheitsamt per E-Mail weitere Informationen. In der durch das Gesundheitsamt übersandten E-Mail ist auch ein Link enthalten, über den die Personen gebeten sind, die abgefragten Daten sorgfältig und vollständig auszufüllen. Die Beendigung der Isolation erfolgt aktuell bei 48 Stunden Symptomfreiheit zehn Tage nach dem Test oder bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn.

Hier sind die wichtigsten Änderungen für Kontaktpersonen: Die Personen, zu denen im infektiösen Zeitraum Kontakt bestand, sollten über die infizierte Person selbst kontaktiert und informiert werden. Die von den Infizierten angegebenen Kontaktpersonen erhalten eine E-Mail oder SMS mit Informationen sowie einem Link. Auch die Kontaktpersonen sind gebeten, die Daten vollständig und sorgfältig auszufüllen. Wer Kontakt zu einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte den Kontakt zu anderen Personen so weit wie möglich einschränken, die Hygieneregeln AHA plus L beachten, regelmäßig testen, eine Selbstbeobachtung über 14 Tage durchführen, bei Auftreten von Krankheitszeichen sich in Selbstisolation begeben und bei leichten Symptomen eine PCR-Testung am Testzentrum oder bei schwereren Symptomen beim Hausarzt durchführen lassen. Folgende Personen sollten sich vorsorglich absondern: Haushaltsangehörige einer infizierten Person, enge Kontaktpersonen, die in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern / Alten- und Pflegeheimen / Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind oder betreut werden.

Informationen zum Genesenen- oder Geimpftstatus erhält man auf der Internetseite des StMGP unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.