Wegen Drogenhandels und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel hatte das Amtsgericht Schwandorf am 23. März 2021 einen 58-jährigen Teublitzer zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Doch dabei bleibt es nicht.
Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Deshalb wurde am Landgericht in Amberg das Verfahren noch einmal aufgerollt. Das Amtsgericht Schwandorf hatte den Angeklagten für schuldig befunden, am 15. April 2020 per WhatsApp den Verkauf von 45 Gramm Marihuana zum marktüblichen Grammpreis von zehn Euro vereinbart zu...
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