Wann darf man sich nun eigentlich im Sommer ein Boot leihen und auf dem Regen zwischen Blaibach und Chamerau fahren? Die Antwort ist einfach, die Hintergründe sind schwierig. Grundsätzlich gilt: Steht auf den Internetseiten des Landratsamtes die Ampel auf grün, darf gefahren werden. Rot bedeutet ein grundsätzliches Fahrverbot.
Für die Bootsverleiher ist es die Situation schwierig geworden, weil das Landratsamt nach der Klage eines Fischereiberechtigten eine Abwägung treffen musste, zwischen den touristischen Interessen der Kanufahrer, den gewerblichen Interessen der Bootsverleiher, den...