Amberg-Sulzbach
Landratsamt informiert: Führerschein-Umtausch geht in die nächste Phase

06.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:19 Uhr
Ob Lappen, Pappe oder Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden. −Foto: Symbolbild: A. Warnecke, dpa

Ab sofort müssen die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 ihre Fahrerlaubnis fälschungssicher machen. Die Frist dafür läuft bis 19. Januar 2024.

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Bis Mitte Januar dieses Jahres mussten dies die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 erledigen, davor waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Aktuell ist die nächste Umtauschphase angelaufen. Bis spätestens 19. Januar 2024 müssen alle ihren Führerschein tauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Um Engpässen und erhöhten Wartezeiten zu entgehen, rät die Verkehrsbehörde Amberg-Sulzbach zu einem frühzeitigen Umtausch. Dieser kann ab sofort erfolgen.

Führerscheine EU-weit einheitlich gestalten

EU-weit sollen die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Das ist der Hintergrund der Umtauschaktion. Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Presseinfo schreibt, hat nun die nächste Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 begonnen. Ihre Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.

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Das Landratsamt gibt einen Überblick über die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden: Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 liegt sie beim 19. Juli 2022. Die Jahrgänge 1959 bis 1964mussten ihren Führerschein bis 19. Januar umtauschen. Die von 1965 bis 1970 Geborenen haben bis 19.Januar 2024 Zeit, die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.

Termin schon jetzt online buchen

Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin zu buchen. Erforderliche Unterlagen für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein im Original, ein biometrisches Lichtbild und eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde.

Zusätzlich können beispielsweise bei Lkw-Klassen (Alt-Klasse 2) weitere Unterlagen wie ärztliches und augenärztliches Gutachten zur Verlängerung erforderlich sein. Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 30,40 Euro inklusive Direktversand. Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen erhalten. Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments ist auf 15 Jahre befristet. Wer mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld.