Erstattung
Landratsamt kann Fahrkosten übernehmen

Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule in Kelheim.

10.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:31 Uhr
Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10, wenn der Weg länger als drei Kilometer ist. −Foto: Franziska Kraufmann/picture alliance/dpa

Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen - ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform - und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht, wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist. Die Wahl der Schule steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, teilt die Pressestelle des Landratsamtes Kelheim mit. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildung- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Der Vergleich der anfallenden Fahrtkosten ist maßgebend. Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen der Schülerbeförderung im Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen.

Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr i. NB. und eine Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule für Kinderpflege in Kelheim. Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst kaufen. Die Wahl der Schule steht jedem grundsätzlich frei, Fahrtkosten können jedoch nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule dieser Schulart erstattet werden. Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit den Originalfahrkarten und der Schulbestätigung für das vergangene Schuljahr und ist bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt Kelheim einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Es werden nur die Kosten der notwendigen Beförderung abzüglich des Eigenanteils von derzeit 465 Euro pro Familie erstattet.

Der Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen. Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind. Der erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres einzureichen, spätestens jedoch am 31. Oktober für das vergangene Schuljahr. Die Pkw-Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim, bei den Schulen und im Internet unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich. Nähere Auskünfte erteilen: Frau Dobmeier, unter Telefon (09441) 2073533, für die Schulen in Abensberg, Mainburg, Oberroning und Rottenburg/Laaber, Frau Louwen, Telefonnummer (09441) 2073532, für die Schulen in Kelheim und Riedenburg, Frau Feigl Telefonnummer (09441) 2073530 für die Schule in Rohr i. NB., BFS Kinderpflege Kelheim und für Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim und Frau Sußbauer, Telefonnummer (09441) 2073531 für die Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim.