Es gibt kein Liebesverbot in deutschen Unternehmen. Wer am Arbeitsplatz eine Beziehung eingeht, macht sich nicht strafbar. Auch Komplimente sind erlaubt, ein Flirt ist legal. „Wir sind da in Europa längst nicht so prüde, wie in den USA, wo Vorgesetzte nicht einmal in ihrer Freizeit eine Liebelei mit Untergebenen anfangen dürfen“, sagt Volker Rieble, Arbeitsrechtprofessor an der Universität München. Liebe und Sex seien Privatsache, das gehe den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Aber alles hat seine Grenzen. „Problematisch wird es immer dann, wenn es Gegenleistungen gibt.“ Wenn...