Zoll
Mann schmuggelt 14 Kilo Schneckengehäuse

Der Zoll am Flughafen München beschlagnahmte bei einem Mann 24 Gehäuse der geschützten Fechterschnecke. Die Gehäuse werden oft als Souvenirs verkauft.

28.03.2014 | Stand 16.09.2023, 7:18 Uhr

Die beschlagnahmten Schneckengehäuse. Foto: Zoll

Sage und schreibe 24 Gehäuse der geschütztenFechterschneckebeschlagnahmten Zöllner am Montag am Flughafen München bei nur einem einzigen Reisenden. Der Mann konnte die erforderliche Artenschutzgenehmigung für deren Einfuhr nicht vorlegen.

Bei Verlassen des Sicherheitsbereichs wurde der aus der Karibik kommende 42- Jährige im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren einer Kontrolle unterzogen. In seinem Gepäck kamen die ungewöhnlich vielen Fechterschneckengehäuse zum Vorschein. Der Mann gab an, die Meeresmitbringsel für seinen Swimmingpool als Dekoration mitzubringen.

„Nicht mal das erhebliche Gewicht von über 14 Kilogramm konnte den Reisenden davon abhalten, die geschützten Exemplare in seinem Reisegepäck mitzubringen“, sagt Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Den Reisenden erwartet nun eine erhebliche Geldbuße.

Gehäuse von Fechterschnecken sind häufige Souvenirs im Gepäck von Reisenden aus der Karibik – aber auch von Strandurlauben weltweit. Sie werden weltweit als Souvenir verkauft. Reisende benötigen für die Einfuhr aber eine Artenschutzgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden, wenn sie mehr als drei Stück der dekorativen Meeresschneckengehäuse in die Europäische Union einführen wollen. Die Nichtvorlage der erforderlichen Genehmigungen zieht neben der Beschlagnahme und Einziehung auch eine bußgeld- oder strafrechtliche Ahndung nach sich. Rechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr sind aufwww.artenschutz-online.dezusammengefasst.