Eklat
Maskenpflicht: AfD provoziert im Landtag

Der Oberpfälzer Abgeordnete Stefan Löw trat mit Gasmaske ans Rednerpult. Vizepräsident Alexander Hold entzieht ihm Rederecht.

07.07.2020 | Stand 16.09.2023, 4:55 Uhr
Der Weidener AfD-Politiker Stefan Löw trat in Gasmaske ans Rednerpult. Foto: Screenshot/Bayerischer Landtag-Livestream −Foto: Bayerischer Landtag-Livestream/Bayerischer Landtag

Wegen seines Auftritts mit einer martialisch aussehenden Gasmaske am Rednerpult im Landtag erhielt der Weidener AfD-Abgeordnete Stefan Löw am Dienstag eine offizielle Rüge. Landtags-Vizepräsident Alexander Hold (Freie Wähler) entzog ihm am Ende auch das Rederecht, weil er versuche, „den Landtag lächerlich zu machen“. Das Schauspiel dauerte zwei Minuten und war offensichtlich eine Reaktion auf die Maskenpflicht im Landtag, die von der AfD abgelehnt wird. Löw, der ansonsten mit Gasmaske schwer zu verstehen war, sagte während des Zwischenfalls: „Wir haben doch a Maskenpflicht.“ Und: „Ich halte mich an die Maskenpflicht.“

Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien-WählerLandtagsfraktion, reagierte mit scharfer Kritik. „In einer Debatte über ein NS-Grab mit einer Gasmaske ans Rednerpult des Landtags zu treten, ist eine widerliche Geschmacklosigkeit. Damit zeigen die Rechtspopulisten einmal mehr, welch Geistes Kind sie sind. Gleichzeitig haben sie uns Demokraten einen weiteren Moment des peinlichen Fremdschämens beschert.“ Hold habe das Trauerspiel zum Glück unverzüglich beendet. „Wer sich so benimmt, gehört höchstens unter einen Aluhut, hat aber in unserem Parlament nichts verloren“, sagte Mehring in Richtung AfD.

Die Maskenpflicht war im Landtag Mitte Juni zunächst für alle Mitarbeiter eingeführt worden. Für die Abgeordneten hatte es zunächst nur eine dringende Empfehlung gegeben. Weil die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten das ignorierte, hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) ab Freitag die Maskenpflicht für alle in Kraft gesetzt.

Die AfD will die Maskenpflicht aushebeln, weil sie darin eine „massive Einschränkung“ des freien Mandats sieht. Die Partei hatte deswegen einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München gestellt, ist damit aber gescheitert. Die Richter erklärten sich am Dienstag in dieser Frage für nicht zuständig. Da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitfrage handele, sei vielmehr der Bayerische Verfassungsgerichtshof zuständig. Gegen die Entscheidung kann nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Ob die AfD den Verfassungsgerichtshof anrufen wird, blieb zunächst offen. Im Landtag hatten sich am Plenartag die meisten AfD-Abgeordneten an die Maskenpflicht gehalten. Einzig der Abgeordnete Markus Bayerbach muss wegen eines Attests keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. (dpa/is)

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