Laut einer am Montag im Amtsblatt des Landratsamts Neumarkt veröffentlichten Bekanntmachung wird die Maskenpflicht in der Stadt Parsberg verändert. Demnach muss in Parsberg in der Dr.-Boecale-Straße, der Marktstraße, der Dr.-Schrettenbrunner-Straße sowie der Straße Zum Mallersdorfer Grund im Freien nun keine Maske mehr getragen werden.
Die Maskenpflicht wird zudem in Freystadt auf dem Marktplatz aufgehoben.
Damit gilt ab Dienstag gilt im Landkreis auf öffentlichen Plätzen nur noch in der Stadt Neumarkt eine Maskenpflicht. (bw)