Der Messerangriff vor dem Neutraublinger Rathaus war kein versuchtes Tötungsdelikt. Am Freitag verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Regensburg einen 19-Jährigen aus Obertraubling nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers. Er hatte Ermittlungspannen beklagt.
Der 19-Jährige hatte am 21. Oktober vergangenen Jahres einen gleichaltrigen Bekannten lebensgefährlich verletzt. Der junge Mann war bereits klinisch tot, hatte aber reanimiert werden können. Hintergrund der Attacke soll gewesen sein, dass das Opfer Dritten gegenüber schlecht...