Inzwischen ist es amtlich: Auch das Schwandorfer Müllkraftwerk wird in das vom Bund beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einbezogen, wenn auch erst im Jahr 2024.
Die ZMS-Verantwortlichen hatten im Vorfeld eingewandt, dass die Abfallbeseitigung zumindest beim Hausmüll eine gesetzliche Aufgabe darstelle – anders etwa als die Verbrennung in einem Zementwerk. Jetzt aber ist alles beschlossene Sache. Das hat Folgen für den Müll-Zweckverband, wie bei der Verbandsversammlung am Donnerstag deutlich wurde.
Erstens konnte den Verbandsräten in der Sitzung noch kein Haushaltsentwurf...