Betriebsrat
Mutiger Einsatz für die Kollegen

Das Netzwerk des DGB informierte über die laufenden Wahlen. Die Zahl tarifgebundener Unternehmen nimmt weiter ab.

23.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:40 Uhr
Ferdinand Schönberger
Kreisvorsitzender Robert Mückl, Rechtschutzexpertin Magdalena Renner und Regionssekretärin Katja Ertl (v. l.) standen Rede und Antwort. −Foto: Ferdinand Schönberger

Unter dem Motto „Zusammenarbeit gestalten“ trafen sich am Dienstagabend im Hotel am Regenbogen elf Betriebs- und Personalräträte verschiedener heimischer Unternehmen mit Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Ziel war es, im Rahmen eines Betriebsrats-Netzwerks über die laufenden Betriebsratswahlen zu informieren und sich auszutauschen.

Vor einem angesetzten Pressetermin waren bereits Statements erarbeitet und ein Brainstorming – eine Methode zum Sammeln von Ideen – durchgeführt worden. Robert Mückl, Vorsitzender des DGB-Kreisverbands, hieß dazu auch Katja Ertl, Regionssekretärin in der Oberpfalz, und Magdalena Renner vom DGB-Rechtsschutz willkommen.

Ohne das Engagement des Betriebsrates wäre das Betriebsverfassungsgesetz nicht das, was es heute ist, führte Ertl zu Beginn aus. Um zukünftige Mitbestimmung gestalten zu können, müsse man immer auch einen Blick in die Geschichte werfen. Sie spannte einen Bogen vom Betriebsrätegesetz der Weimarer Zeit über die Neuregelung der Mitbestimmung nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Alliierten-Kontrollrat, das Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951 für den Bergbau und die Eisen- und Stahlindustrie bis hin zu Kanzler Willy Brandt und seinem Motto „Mehr Demokratie wagen“.

Die Mitbestimmung habe sich vielfach bewährt, etwa im Hinblick auf humane Arbeitsbedingungen oder Beschäftigungssicherung und zum Betriebswohl. Seit der letzten umfassenden Weiterentwicklung der Betriebsverfassung 1972 seien einerseits die Aufgaben der Betriebsräte durch Globalisierung und digitale Transformation komplexer geworden.

Andererseits habe die Zahl tarifgebundener Unternehmen stark abgenommen, wobei bei bayernweit 45 Prozent die Oberpfalz mit gut 60 Prozent noch ein „Leuchtturm“ sei. Diesen Entwicklungen müsse entgegengetreten werden. Das 2021 beschlossene „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ stelle einen ersten Schritt dar.

Damit befasste sich im Anschluss ausführlich Rechtsexpertin Renner. Es solle dem Rückgang von Mitbestimmung entgegenwirken, die nur noch in neun Prozent der dazu befähigten Betriebe in Westdeutschland vorhanden sei. Die Wahl von Betriebsräten werde vereinfacht, Betriebsratssitzungen seien in engen Grenzen per Telefon- und Videokonferenz zulässig, die Mitbestimmung bei mobiler Arbeit werde gestärkt. Doch im Detail hätte man sich noch mehr gewünscht.

Vor allem sei die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes für Initiatoren einer Betriebsratswahl unvollständig und nicht sachgerecht erfolgt, so dass dies für die Betroffenen in der Praxis eine kritische Angelegenheit bleibe. Eine erleichterte Hinzuziehung eines Sachverständigen sollte nicht nur bei Einführung künstlicher Intelligenz gelten. Außerdem sei beim Thema Weiterbildung eine Einigungsstelle ohne Einigungszwang ein stumpfes Schwert.

In abschließenden Stellungnahmen der Anwesenden zeigte sich, dass Mitbestimmung in den einzelnen Betrieben, die aber oft schwer miteinander vergleichbar sind, unterschiedlich funktioniert, doch beide Seiten von ihr profitieren können. Wichtig seien Mundpropaganda, wünschenswert eine alleinige Briefwahl. Prägnant fasste es ein Betriebsrat zusammen: „Das ist kein Beruf, sondern eine Berufung.“