Sie lebt mit ihren fünf Kindern und ihrem Lebenspartner in einem Mehrfamilienhaus im südlichen Landkreis, hat aber kein eigenes Einkommen und der Partner bezieht auch nur Arbeitslosengeld. Da wollte die Frau etwas zu Kinder- und Elterngeld dazu verdienen. Eigentlich vernünftig – und doch stand die 41-Jährige nun vor Amtsrichterin Birgit Fischer und musste sich wegen Jugendgefährdung verantworten.
Was war passiert? Ein Nachbar der Frau erzählte, wie er mal mit einem Bekannten eine leere Wohnung im Dachgeschoss besichtigen wollte. Als er an der Wohnung der Angeklagten vorbeikam,...