Gesetzentwurf
Nach Geburt eines Kindes soll es zwei Wochen Sonderurlaub geben

01.04.2023 | Stand 01.04.2023, 17:14 Uhr
Nach einer Geburt soll der Partner der Mutter zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, findet Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). −Foto: Fotos: dpa

Für die geplante Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Auszeit für Partner und Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes liegt nun ein Gesetzentwurf vor.



Inhalt sei die Einführung eines Anspruchs für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen auf eine vergütete Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau, bestätigte eine Sprecherin des Familienministeriums am Samstag auf Anfrage. Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über den von Ministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Entwurf berichtet.

Zehn Arbeitstage bezahlter Urlaub für Partner

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt frei nehmen können. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben einer vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner und Partnerinnen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Finanzierung über Krankenkassen

Anfang des Jahres hatte Paus gesagt, dass die Bundesregierung mit der Freistellung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen wolle. Laut des ARD-Berichts soll die Freistellung aber auch für Alleinerziehende gelten. Diese können demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen. Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren über die Krankenkassen finanziert werden, wie die ARD unter Verweis auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf weiter berichtete.

Zeitgleich befindet sich auch derEntwurf zur Namensänderung aus dem Justizministeriumin der Ressortabstimmung. Demnach soll es Eheleuten von Januar 2025 an selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen. Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll künftig auch ein nicht-verheiratetes Paar die Möglichkeit erhalten, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen zu geben. Eine Aneinanderreihung beliebig vieler Namen sei aber weiterhin nicht möglich, es dürften weiterhin nur zwei Namensbestandteile sein.

− dpa/kna