Jeweils rund ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung, dazu in einem Fall die Zahlung von 3000 Euro an einen Verein, im anderen die Verpflichtung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit – im „Hochsitzhasser-Prozess“ hat das Amtsgericht Schwandorf am 22. März ein Urteil gefällt. Die beiden Haupttäter sollten damit für eine ganze Reihe von Delikten ihre gerechte Strafe bekommen. Doch bei einem Teil der Geschädigten regt sich Unmut.
Besonders unzufrieden mit dem Prozessausgang ist Maximilian Freiherr von Wiedersperg. Der 74-jährige Leonberger ist der Hauptbetroffene der Serie von...