Auf Vorschlag der Verwaltung, vorgetragen durch Kämmerer Thomas Forster, sollten die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer in einer eigenen Satzung festgelegt werden. So müssten sie nicht jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen neu diskutiert werden. Seit Jahren betragen sie 300 Prozent für die Grundsteuer A und B sowie 350 % für die Gewerbesteuer. Im Zuge der Haushaltsgenehmigung weist das Landratsamt jedes Jahr darauf hin, dass die Sätze weit unter dem Durchschnitt (342,2 % bei Grundsteuer A und 334,8 % bei Grundsteuer B) liegen. Dagegen liegt die...