Als konsequente Folge aus dem Beschluss eines Energienutzungsplans, der eine Steigerung der Flächen-Photovoltaikanlagen auf 600 Hektar vorsieht, beriet der Kreistag über einen neuen Leitfaden für das Landschaftsschutzgebiet. 85 Prozent der Fläche des Landkreises liegen im Landschaftsschutzgebiet. Bisher waren im LSG Flächen-PV-Anlagen nur auf Flächen möglich, die brachliegen, Konversionsflächen oder Teil eines Gewerbegebiets sind oder an einer stark befahrenen Straße liegen.
Künftig soll eine PV-Anlage auch gebaut werden können, wenn der Zweck des Landschaftsschutzes nicht gefährdet wird....