Paprottas Paragraphen
Neumarkter Anwalt: Sonderurlaub für Beamte geht nicht immer

03.10.2022 | Stand 25.10.2023, 12:34 Uhr
Geedo Paprotta

Urlaub ist was Besonderes. Davon kann man gar nicht genug bekommen. Nicht nur Angestellte, sondern auch Beamte können deshalb über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in besonderen Fällen das kleine Glück ein Wenig ausdehnen und „Sonderurlaub“ beantragen.

Allerdings braucht‘s einen triftigen Grund. Ein Feuerwehrmann aus Berlin glaubte, einen solchen gefunden zu haben: Yoga! Er fühlte sich „ausgebrannt“ und erklärte seinem Dienstherrn, dass ein Yogaworkshop sein inneres Feuer wieder entfachen könnte. Ein „Sonnengruß“ und schon ist wieder Druck auf dem Schlauch. Doch der Dienstherr...

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