Die Familie Klein aus Elsendorf wehrt sich juristisch gegen die Test-, Masken- und Abstandspflicht in den Corona-Regeln. Das Wohl der Kinder sei gefährdet, argumentiert sie und rief das Familiengericht an. Das OLG Nürnberg entschied am Donnerstag, 29. April, aber: Das Familiengericht ist nicht zuständig. Die Kleins erwägen den Schritt zum Bundesgerichtshof.
Erst am Mittwoch hatte die Mittelbayerischevon der Familie aus Ratzenhofen berichtet. Sie beruft sich zu den Pandemie-Maßnahmen auf Paragraf 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des...