Rechtslage
Pösinger Badeweiher steht auf der Kippe

Nach einem BGH-Urteil haften Kommunen für Unfälle an Naturbadeweihern. Das ärgert Bürgermeister Roider gewaltig.

09.07.2019 | Stand 16.09.2023, 5:39 Uhr

Pösinger Badeweiher hat sauberes Wasser, ist immer zugänglich und ist beliebt bei Badegästen. Dies soll so bleiben, daher müssen Gesetze geschaffen werden, um die Gemeinde vor Schäden zu schützen, fordert nicht nur Pösings Bürgermeister. Foto: Jakob Moro

In der vergangenen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Roider den Gemeinderat über einen offenen Brief, den er an Landrat Franz Löffler, MdB Holmeier und MdL Dr. Hopp geschrieben habe. Thema sei die Problematik bei Unfällen mit Haftungsschäden an Naturbadeweihern, so wie dem Pösinger.

Roider sagte in diesem Zusammenhang unter anderem: „Ich habe deutlich gemacht, dass mit der jetzigen Rechtsprechung die letzte Lebensqualität auf dem Land vernichtet wird. Sollen wir in Pösing unseren schönen Badeweiher brachliegen lassen? Sollen wir die Kinderrutschbahn, den Steg, das Umkleidehäuschen wieder wegreißen?

Wenn eine Badestelle nicht umzäunt ist, keine Eintrittsgelder verlangt werden und für jedermann sichtbar darauf hingewiesen wird, dass keine Badeaufsicht vor Ort ist, dann muss doch das Selbstverantwortungsprinzip gelten! Jeder haftet für sich bzw. die Eltern für Ihre Kinder!“ Wenn die Rechtsprechung in eine falsche Richtung gehe, müsse der Gesetzgeber das Recht eben ändern – tue er das nicht, überlasse er den Gerichten die Rechtssetzung.

Mit „einem Bein“ im Gefängnis

„Es kann nicht sein, dass wir mit einem Badeweiher, den wir gemeindlich und auch ehrenamtlich hegen und pflegen, immer damit rechnen müssen, bei einem Unfall mit ,einem Bein‘ im Gefängnis zu landen“, so Roider.

Nach einem Grundsatzurteil des BGH können Kommunen für Unfälle an „künstlich aufgestellten Einrichtungen“ an Badeseen, etwa Steg, Rutsche und Umkleidehäuschen, in Haftung genommen werden. Wenn etwa ein Schwimmer mit dem Kopf gegen einen Schwimmsteg stößt und sich verletzt, ist die Gemeinde dafür verantwortlich, dass der Schwimmer schnell gerettet wird. Ansonsten könnten Schadensersatzforderungen erhoben werden. Roider müsste entweder eine Badeaufsicht einstellen, oder dafür sorgen, dass alles abgebaut wird. Letzteres ist für Roider keine Lösung. (rjm)