Parsberg
Regionalbischof Stiegler zu Pfarrer Gonser: „Versetzung in Ruhestand ist gültig“

03.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:47 Uhr
Regionalbischof Klaus Stiegler für die evangelische Kirche in Ostbayern zuständig. −Foto: Florian Treiber

Zusammen mit dem Kirchenvorstand wollte Hans-Joachim Gonser den Konflikt in der evangelischen Kirchengemeinde Parsberg lösen. Doch der ist längst nicht mehr zuständig, erklärt Regionalbischof Klaus Stiegler. Und auch andere Angaben des Pfarrers rückt er zurecht.

Die Bayerische Landeskirche habe angesichts einer Vielzahl von Beschwerden und Konflikten um den Dienst von Pfarrer Gonser in der Kirchengemeinde Parsberg und darüber hinaus das Verfahren der sogenannten Nachhaltigen Störung eingeleitet. Dabei sei es ausschließlich um die Klärung der Frage gegangen, inwieweit Aussicht bestehe auf eine vertrauensvolle zukünftige Zusammenarbeit.

Landeskirche ist für Fall Gonser zuständig

„Dieses Verfahren führte zu dem Ergebnis, dass Pfarrer Gonser in den Ruhestand versetzt worden ist“, stellt der Regionalbischof fest. Damit sei klar, dass für Pfarrer Gonser der Verhandlungspartner die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern sei – und nicht die Kirchengemeinde Parsberg.Alle Appelle, Anträge und Forderungen von Pfarrer Gonseran die Kirchengemeinde oder den Kirchenvorstand Parsberg seien somit juristisch gegenstandslos.

Das könnte Sie auch interessieren:So verlief die Gemeindeversammlung.

„Meiner Bitte an Pfarrer Gonser, zum Frieden beizutragen, widerspricht grundlegend, dass er erneut öffentlich Ehrenamtliche und ihre Arbeit verunglimpft und gegenstandslose Rechtsansprüche in den Raum stellt“, so Stiegler weiter.

Trotz der angespannten Situation engagierten sich viele Frauen und Männer ehrenamtlich in der Kirchengemeinde Parsberg – im Kirchenvorstand sowie weit darüber hinaus und setzten sich fantasievoll für ihre Kirchengemeinde ein. Dies habe die Gemeindeversammlung Ende November unter der Leitung von Pfarrer Schornbaum eindrücklich belegt.

Der Regionalbischof widerspricht auch der Aussage Gonsers, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Kirchenvorstands Parsberg nie geprüft worden sei: „Richtig ist, dass diese Prüfung zu dem Ergebnis führte, dass der Kirchenvorstand Parsberg stets rechtskonform agiert hat.“

17 Taufen und vier Hochzeiten in Parsberg gefeiert

Auch die von Pfarrer Gonser angegebenen Zahlen zu Taufen, Konfirmationen und Gottesdienstbesuchern entsprächen nicht der Wahrheit. Denn Pfarrerinnen und Pfarrer aus dem Dekanat, Lektorinnen und Prädikanten brächten sich mit großem Einsatz ein. Von August 2021 bis Oktober 2022 habe allein Pfarrer i. R. Ernst Herbert vier Trauungen und 17 Taufen gefeiert.

In der Tat sei das erste Verfahren der Nachhaltigen Störung mit Pfarrer Gonser in der Kirchengemeinde Speichersdorf, Dekanatsbezirk Weiden, inzwischen eingestellt worden. Das bedeute, dass dort die Feststellung einer Nachhaltigen Störung und die damalige Versetzung von Pfarrer Gonser aus Speichersdorf bestandskräftig geworden seien, erklärt Stiegler. Diese Entscheidung habe jedoch keinen Einfluss auf Parsberg. „Hier gilt, dass die Klage von Pfarrer Gonser gegen seine Ruhestandsversetzung keine aufschiebende Wirkung hat. Seine Versetzung in den Ruhestand ist gültig. Pfarrer Gonser ist nicht mehr Inhaber der Pfarrstelle Parsberg.“

Damit sei der Weg frei, für die Wiederbesetzung der Pfarrstelle in Parsberg zu arbeiten. Er hoffe, dass es gelinge, zeitnah eine geeignete Pfarrperson für Parsberg zu gewinnen: „Das wünsche und hoffe ich von Herzen für die vielen engagierten Ehrenamtlichen und alle Mitglieder der Kirchengemeinde Parsberg.“