Gericht
Rentner hielt verbotene Hybridfalken

Ein 60-Jähriger aus Schwandorf kreuzte einen Saker- und einen Lannerfalken und hielt eine Schneeeule ohne „Ring“.

26.08.2015 | Stand 16.09.2023, 7:01 Uhr
Agnes Feuerer

Der Vogelzüchter kreuzte einen Sakerfalken (Bild) mit einem Lannerfalken. Einen solchen Hybriden zu halten, ist jedoch verboten. Foto: Geißendörfer/Archiv

Ein 60 Jahre alter Rentner aus Schwandorf musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht in Schwandorf wegen zweier Vergehen verantworten, die er aber bereits 2013 begangen hatte. Zum einem wurde ihm eine versuchte Mittelbare Falschbeurkundung und zum anderen der Besitz mehrerer besonders geschützter Vögel vorgeworfen. Der Rentner züchtet nach eigenen Angaben bereits seit 35 Jahren die verschiedensten Greifvögel und nie habe es Beanstandungen gegeben.

Da er Analphabet sei, habe immer seine Frau die nötigen Formulare ausgefüllt. Ein Bekannter habe der Frau des Angeklagten zudem gesagt, was sie in die Anmeldeformulare schreiben solle. Hierbei sei wohl ein Fehler passiert, sagte der Mann vor Gericht. Er habe auch nicht gewusst, dass bei dieser Nachzucht ein „Ger/Sakerfalke“ dabei gewesen sei. Der andere, an der Zucht beteiligte Falke, sei ein „Ger/Lannerfalke“ gewesen. Der zur Anmeldung angestandene Falke werde deshalb als „Hybrid“ bezeichnet, und diese zu halten sei verboten, hielt ihm Richter Ewald Eberperger vor. Bei der polizeilichen Vernehmung habe er zugegeben, dass er von der Kreuzung mit dem Sakerfalken gewusst habe, aber vor Gericht bestritt er dieses Wissen.

Des Weiteren wurde ihm vorgeworfen im Besitz von drei Schneeeulen gewesen zu sein. Ihm sei aber mehrmals bescheinigt worden, dass er diese Schneeeulen halte durfte. Das weibliche Tier sei heute sieben Jahre alt und das männliche elf Jahre. Die dritte Eule sei ein Tier aus eigener Nachzucht gewesen, und diese habe er versäumt zu beringen. Dies gab er unumwunden zu. Außerdem wurden dem Rentner noch zwei weitere Delikte vorgeworfen, die sich aber mit dem ersten Delikt mehr oder weniger deckten. Der Staatsanwalt überzeugte den Angeklagten davon, die Straftaten zusammenlegen. Bei einer Verfolgung der einzelnen Tatbestände hätte der Mann eine sehr viel höhere Strafe zu erwarten, so der Staatsanwalt. Da der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war und angab alle Tiere verkauft zu haben und auch keine mehr halten wolle, lautete das Urteil auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro.