Eine 75-jährige Frau aus dem Chamer Umland verursachte beim Rückwärtsausparken auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Chamer Süden einen Unfall. Weil sie einfach wegfuhr, wurde ein Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen sie erlassen. Doch die Frau sagt, sie habe von dem Unfall nichts mitbekommen – und legte nun Einspruch ein.
Das Strafmaß wurde zwar gemildert, der Vorwurf erhärtete sich aber beim Verfahren vor dem Chamer Amtsgericht am Dienstag. „Ich hab nix bemerkt und deshalb bin ich weitergefahren“, sagte die Angeklagte auch weiterhin, als der Staatsanwalt...