Entscheidung
Roither Berg: Verstoß gegen Verfassung

Der Grünordnungsplan des Wenzenbacher Baugebiets kam vor Gericht. Geklagt hat der Investor gegen die Auflagen der Gemeinde.

16.12.2020 | Stand 16.09.2023, 4:34 Uhr

Paukenschlag im Baugebiet Roither Berg! Jochen Stierstorfer ist ein Coup vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gelungen. Doch während sich viele der etwa 120 Häuslebauer mit Klagen des Investors wegen der umstrittenen Nahwärme-Versorgung konfrontiert sehen – bis Ende August waren es 40 Verfahren am Landgericht Regensburg –, ging es diesmal um etwas ganz anderes. Die Auflagen für den Investor seien verfassungswidrig, sagten die obersten Verfassungshüter in München. Es ging um einen Laubwald und Obstbäume.

Geklagt gegen Grünordnungsplan

Am 30. November traf der Verfassungsgerichtshof die...

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