Wegen Jagdwilderei bei Teublitz musste sich ein Schäfer aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Richterin Jennifer Jäger fällte am Mittwochnachmittag, dem dritten Prozesstag, ihr Urteil.
Die Richterin gab zunächst bekannt, dass der Angeklagte keine strafrechtlichen Einträge im Bundeszentralregister habe. Zu seinen persönlichen Verhältnissen wollte er keine Angaben machen. So schloss die Richterin die Beweisaufnahme ab.
Für Staatsanwalt Johannes Weiß war der Sachverhalt klar. Der Hütehund des Schäfers habeam 17. Juli 2020 in der Schonzeit ein...