Polizeibericht
Schlagring als Gürtelschnalle getarnt

Ein Rockabilly-Anhänger sieht den verbotenen Gegenstand als Schmuck an. Nun muss er sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

27.11.2012 | Stand 16.09.2023, 21:04 Uhr

Der Schlagring wurde umgearbeitet.

. Einen als Gürtelschnalle getarnten Schlagring haben Fahnder der Bundespolizei am Sonntagnachmittag bei der Kontrolle eines 32-jährigen Deutschen in Höll bei Waldmünchen beschlagnahmt.

Für zehn Euro hatte der im Landkreis Schwandorf wohnhafte Mann die verbotene Waffe über eBay ersteigert. Weil er wusste, dass der Schlagring verboten ist, habe er ihn zu einer Gürtelschnalle umgearbeitet und gehofft, dass der Schlagring damit erlaubt sei. Den verbotenen Gegenstand als Waffe einzusetzen habe er nie vorgehabt.

Politische Aussage oder Waffe?

Für den bekennenden Anhänger des Rockabilly, einer Musikrichtung aus Rock’n’Roll und Country-Musik, sei der umfunktionierte Schlagring vielmehr eine Art Schmuck und politische Aussage. Nach dem deutschen Waffengesetz ist ein Schlagring ein verbotener Gegenstand und jeglicher Umgang ist verboten und unter Strafe gestellt. Die Beamten stellten deshalb den verbotenen Gegenstand sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.