Steuerhinterziehung
Schuhbeck-Prozess: Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren gefordert

27.10.2022 | Stand 27.10.2022, 12:57 Uhr
Alfons Schuhbeck kommt in den Gerichtssaal im Landgericht München I. −Foto: Matthias Balk/dpa

Mit der Befragung eines Sommeliers aus dem Restaurant „Südtiroler Stuben“ ist am Donnerstag der Prozess gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe fortgesetzt worden.



Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Für den Mitangeklagten plädierte die Anklagebehörde auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll.

Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten am Donnerstag vor dem Landgericht München I auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.

Zuvor hatte ein Zeuge berichtet vor dem Landgericht München I von den Vorgängen beim Bezahlen und Bonnieren von Rechnungen. Wenn es ans Bezahlen gegangen sei, sei er mit einer Zwischenrechnung an den Tisch gegangen. Nach dem Bezahlvorgang sei die Rechnung dann abgeschlossen worden. Besondere Gäste und Stammkunden hätten bis zu 30 Prozent Rabatt erhalten. Die Vorsitzende Richterin nannte das Verfahren ungewöhnlich, da die Summen der Zwischenrechnung noch storniert werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll. Dem Mitangeklagten wird Beihilfe vorgeworfen. Schuhbeck legte ein Geständnis ab.

Wiedergutmachung angekündigt

Im Gespräch ist nach Angaben von Schuhbecks Verteidigern eine Wiedergutmachung des Schadens, also ein Bezahlen der Steuerschulden, was sich auf die Strafzumessung auswirken kann. Allerdings konnte der Anwalt am Vormittag den Eingang des Geldes noch nicht bestätigen.

− dpa