Der Osterspaziergang im sonnigen Frühlingswald, womöglich mit mehr als drei Personen, zählt zu den Zielen vieler Landkreisbewohner. Forstdirektor Alwin Kleber hat dafür volles Verständnis, nicht nur deshalb, weil das Betreten des Waldes seit 1949 als Grundrecht in der Bayerischen Verfassung steht. Nur beim kommenden Osterwetter würde Kleber, wenn er könnte, das genaue Gegenteil von dem anordnen, was der Spaziergänger ersehnt: „Richtig greislich“ wünscht es sich Kleber für die nächsten Wochen.
Feuchter Februar sorgt für gute Pflanzmöglichkeiten
Der Grund ist die anhaltende Trockenheit der...