Kommunalpolitik
Sind 20 Hektar Photovoltaik zu viel?

Bei Wolfsbuch soll eine große Freiflächen-Anlage entstehen. Der Beilngrieser Stadtrat ist uneinig, ob das verträglich ist.

28.07.2017 | Stand 16.09.2023, 6:22 Uhr
Johann Grad

In der Gemarkung Wolfsbuch soll Freiflächen-Photovoltaik-Anlage entstehen. Themenfoto: dpa

Es ist schon problematisch, im Baugebiet „Im Waller“ ein Wohnhaus zu errichten. Die Topographie des Geländes zwingt oft dazu, Befreiungen vom Bebauungsplan auszusprechen, damit vernünftig gebaut werden kann. Wegen der Vielzahl der Befreiungen verlangt das Landratsamt Eichstätt eine Änderung des Bebauungsplans. Dies betrifft vor allem die Wandhöhe, Abgrabungen und die Grenzbebauung bei Garagen. Wie der Beilngrieser Bürgermeister Alexander Anetsberger in der Stadtratssitzung erklärte, muss man sich damit beschäftigen, neue Festsetzungen zu treffen, die dann beraten, gebilligt und ausgelegt werden.

Neuer Bebauungsplan „Im Waller“

Brigitte Frauenknecht (BL-PB/FW) sah bei Änderungen der Festsetzungen, z. B. bei Wandhöhen, Ungleichheiten gegenüber denen, die sich an den Bebauungsplan gehalten haben. Befreiungen im Einzelfall wurden einstimmig beschlossen und sie fand eine individuelle Behandlung besser. Bürgermeister Anetsberger sah bei einer generellen Änderung mehr Spielraum für Baugenehmigungen. Bei einer Gegenstimme beschloss der Stadtrat, den Bebauungsplan für das Areal „Im Waller“ zu ändern.

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Die Firma Frankfurt Energy Holding will in der Gemarkung Wolfsbuch auf gepachteten, benachteiligten Ackergrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 20 Hektar eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage errichten. Seit 2017 dürfen Solaranlagen auch auf Acker- und Grünflächen erstellt werden. Bereits 2010 stellte die Stadt Beilngries Richtlinien für Gebiete mit Solarenergie auf. Diese müssen jetzt ergänzt werden, dass auch auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen derartige Anlagen möglich sind.

Der Investor hat zunächst ein Standortgutachten vorzulegen, in dem das Vorhaben dem Natur- und Landschaftsschutz entspricht und sich in die vorhandene Umgebung einfügt. Geprüft werden muss auch die Fernwirkung, Blendwirkung und Einsehbarkeit. Danach entscheidet der Stadtrat, ob das Vorhaben genehmigt werden kann. Die Größe darf maximal 3Prozent der landwirtschaftlichen Flächen einer Gemarkung betragen.

Freiflächenverordnung geändert

In der Diskussion verlangte die CSU-Fraktion eine Beschränkung auf zehn Hektar je Gemarkung. In Wolfsbuch stünden nach der 3-Prozent-Regelung ca. 20 Hektar für eine Photovoltaik-Anlage zur Verfügung. Für Ortssprecher Michael Hackner ist dies ein „zu großer Einschnitt in die Natur“, Stadtrat Johannes Regnath (CSU) will „die Belange der Einwohner und der Natur“ schützen. 20 Hektar entsprächen immerhin 25 Fußballplätzen und Johann Schneider tut „das Herz weh, auch wenn es Ödland ist“.

Stadtrat Georg Harrer (CSU) sieht einen Konflikt zwischen Nahrungs- und Energieerzeugung. Seiner Meinung nach sollten zuerst Dächer für Solaranlagen genutzt werden. Rüdiger Stein (SPD) jedoch sieht bei großer Beschränkung „schlechte Chancen für die Photovoltaik“. Pauline Hirschberger (CSU) schlug vor, die Bonität eines Bodens zu berücksichtigen und Ortssprecher Franz Alberter auch die Ertragszahl. Bürgermeister Anetsberger will sich aber nicht mit zu vielen Einschränkungen angreifbar machen. Bei drei Gegenstimmen wurde die neue Freiflächen-Verordnung genehmigt.

Stellplatz-Regelung erörtert

Die Satzung über die Zahl, Herstellung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen wurde verändert. Dies betrifft eher die Altstadt, die durch Ausnahmeregelungen belebt werden soll. Bei Mehrfamilienhäuser sind sonst bei Wohnungen bis 40 Quadratmeter ein Stellplatz, ab 40 Quadratmeter zwei Stellplätze gefordert, ab fünf Wohneinheiten bei einem Neubau eine Tiefgarage. Wird im Ensemblebereich ein denkmalgeschütztes Haus saniert, soll es einen Nachlass um 50 Prozent geben, bei Ersatzneubauten 25 Prozent. Tiefgaragen sind im Ensemblebereich ausgenommen.

Manfred Thoma (BL-PB/FW) war dagegen. Fraktionskollege Bernhard Merkl fand das „zu umfangreich“ und wollte auf die Verordnung nicht verzichten. Anton Bauer, gleiche Fraktion, sieht bei Wegfall von Stellplätzen noch weniger Parkmöglichkeiten für andere. Anetsberger will mit den erleichterten Bedingungen Wohnraum geschaffen werden und „Leerstand verhindern und Leben rein bringen“. Claudia Bach, fraktionslos, will das ebenfalls, aber Tiefgaragen nicht von vorne herein ausschließen. „Was ist wichtiger, Wohnraum oder angenehmes Parken?“, fragte Dr. Jochen Maurer (CSU). Man wird sich umstellen und wo anders parken müssen. Bürgermeister Anetsberger sieht die Erleichterungen vertretbar, Chaos herrsche an der Hauptstraße und nicht in den Gassen, man kann auch Anwohnerparkscheine ausgeben und eine kommunale Parkraumüberwachung installieren. Bei acht Gegenstimmen wurde die neue Satzung gebilligt.

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