„Der Angeklagte glaubt offenbar, dass er die allgemein gültigen Regeln nach seinem Gutdünken neu festlegen kann“, wunderte sich die Staatsanwältin bei einer Verhandlung gegen einen 58-Jährigen, der bewusst über drei Monate Leistungsbezüge vom Jobcenter kassiert hatte, obwohl er bereits eine Arbeit aufgenommen hatte. Nun musste sich der Mann aus dem östlichen Landkreis, der zuletzt als Staubsaugervertreter gearbeitet hatte, wegen Betrugs am Chamer Amtsgericht verantworten.
Im Juli 2019 bekam der Angeklagte nach ein paar Monaten Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldbezug einen Job als...