Corona
Testpflicht in Heimen

Seit 1. April müssen Mitarbeiter zweimal pro Woche getestet werden.

02.04.2021 | Stand 02.04.2021, 15:05 Uhr
Wegen der hohen Inzidenz muss getestet werden. −Foto: Jörg Carstensen/picture alliance/dpa

Weil der Inzidenzwert im Landkreis Neumarkt an drei aufeinanderfolgenden Tagen höher als 100 war, gilt seit 1. April eine Testpflicht auf das Coronavirus in pflegenden Einrichtungen. Das teilt das Landratsamt mit. An mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen die Beschäftigten in Einrichtungen nach §9, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1-5 zum Dienst eingeteilt sind, muss eine Corona-Testung erfolgen.

Betroffen sind unter anderem Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Altenheime und Seniorenresidenzen. Damit soll die Verbreitung des Virus bekämpft werden. Ausgenommen sind Arbeiter, die unter Berücksichtigung des Anteils der Bewohner und Beschäftigten bereits eine Schutzimpfung gegen Covid 19 erhalten haben, heißt es weiter. Sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100 liegt, wird das Unterschreiten dieses Wertes amtlich bekannt gemacht.