Es waren verschlungene Wege, die einen Landwirt aus dem nördlichen Landkreis vor Richter Dr. Thomas Strauß am Chamer Amtsgericht führten. Grundlose Tötung eines Wirbeltieres, also ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Konkret: Er soll beim Mähen einer Wiese schuldhaft ein Rehkitz tödlich verletzt haben.
Aus allen Wolken sei er gefallen, erzählte der 68-jährige Landwirtschaftsmeister, der über 30 Jahre seine eigene Landwirtschaft betrieben hat, als die Polizei vor seiner Tür gestanden sei und ihn mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Tieres...