Corona-Pandemie
UKR: Besuche nur in Ausnahmefällen

Wegen steigender Infektionszahlen schränkt das Uniklinikum Regensburg die Möglichkeiten für Patientenbesuche weiter ein.

23.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:00 Uhr
Das Universitätsklinikum Regensburg hat sich entschlossen, seine Besuchsregelungen weiter einzuschränken und Besuche bei stationären Patienten nur noch bei Vorliegen dringender medizinischer Gründe zu erlauben. −Foto: Paul Zinken/dpa

Infolge der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) entschlossen, die Besuchsmöglichkeiten bei stationären Patienten weiter einzuschränken, um Patienten, Mitarbeiter und Besucher zu schützen. Ab Mittwoch, 24. März 2021, sind Besuche nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Derzeit steigen die Inzidenzwerte in Regensburg und der Region Ostbayern wieder stark an. Dabei wird vor allem die aggressive britische Coronavirus-Variante B1.1.7 immer häufiger nachgewiesen. Das Universitätsklinikum Regensburg hat sich deshalb entschlossen, seine Besuchsregelungen weiter einzuschränken und Besuche bei stationären Patienten nur noch bei Vorliegen dringender medizinischer Gründe zu erlauben. „Uns ist bewusst, dass dieser Schritt für viele Patienten weitere Einschränkungen bedeutet. Wir müssen aber alles daran setzen, um Ansteckungen – gerade auch mit den weitaus aggressiveren Mutanten des Coronavirus – zu vermeiden“, erläutert Professor Dr. Oliver Kölbl, Ärztlicher Direktor des UKR, die Entscheidung und bittet alle Patienten und Besucher um Mitwirkung.

Besuche nur in dringenden medizinischen Situationen

Besuche bei stationären Patienten im UKR können weiterhin täglich zwischen 13 und 18 Uhr erfolgen. Allerdings gilt dies nur noch für besondere Situationen, in denen die behandelnden Ärzte eine medizinische Dringlichkeit bestätigen und Besuche beim betreffenden Patienten explizit genehmigen. Die Regelungen im Detail sind unter www.ukr.de/coronavirus zu finden.

Grundsätzlich werden alle Besucher im UKR mit persönlichen Daten erfasst, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Hierfür werden die Besucher gebeten, ein Meldeformular (Download unter www.ukr.de/coronavirus) vorab auszufüllen, zu unterschreiben und am jeweiligen Stationsstützpunkt abzugeben. Das Meldeformular ist für jeden Besuch erneut auszufüllen.

Es werden nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (z.B. Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.

Hygienevorschriften müssen eingehalten werden

Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: ab dem Betreten des Klinikumsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden; beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Begleitpersonen nur in dringlichen Fällen

Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur eine Begleitperson genehmigt werden. Begleitpersonen müssen sich im UKR mit dem entsprechenden Meldebogen registrieren und ebenfalls alle Hygienevorgaben einhalten.