Ende Oktober hat die Regierung der Oberpfalz für die geplante Ortsumfahrung von Teublitz das Raumordnungsverfahren (ROV) eingeleitet. Damit verbunden war eine öffentliche Auslegung der Unterlagen (bis 8. Dezember). Außerdem besteht bis 23. Dezember die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich einzureichen. Darauf weisen jetzt erklärte Kritiker des Vorhabens noch einmal hin.
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) sowie der Bund Naturschutz (BN) lehnen die geplante Umgehungsstraße vehement ab. „Sämtliche Trassenvarianten fügen dem Teublitzer Weihergebiet irreversiblen Schaden zu“, ist ihre...