„Da gibt’s was Schöneres als Gefängnis.“ Diese späte Einsicht ersparte einem 66-jährigen Landmaschinen- und Kraftfahrzeugmechaniker die Haftstrafe nicht. Der Mann musste sich wegen einer gesetzwidrigen Lagerung von Altautos auf einer Wiese nahe dem Chamb vor Gericht unter Leitung von Amtsrichter Dr. Thomas Strauß verantworten. Er wollte partout nicht sein umweltgefährdendes Tun einsehen, obwohl er deshalb bereits rechtskräftig verurteilt worden war.
2017 war der Angeklagte wegen desselben Delikts vor Gericht gestanden, hatte darauf seinen Betrieb mit der Autowerkstatt und der Wiese...