Den Besuch des Rathauses werden sich in Zukunft auch im Bereich der Stadtgemeinde Velburg die Bürger in vielen Angelegenheiten sparen können, wenn sie Leistungen der kommunalen Verwaltungstätigkeiten in Anspruch nehmen wollen. So sieht es der Gesetzgeber vor, der den Bürgern das Recht einräumt, ab dem 1. Januar 2023 einen elektronischen Zugang zur Verwaltung nutzen zu können. Damit soll der Bürger Verwaltungsvorgänge elektronisch aus der Ferne tätigen können, sofern keine persönliche Vorsprache in den Rathäusern dafür notwendig ist.
Um dem Onlinezugangsgesetz gerecht zu werden, hat sich...