Furth im Wald
Verbotene Waffen wurden sichergestellt

Am Sonntag stellten Fahnder der Bundespolizei Furth im Wald wieder mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz fest.

02.07.2018 | Stand 16.09.2023, 6:09 Uhr

Dieses Fallmesser und den Elektroschocker stellten Beamte der Bundespolizei sicher. Foto: Bundespolizei

Am Vormittag kontrollierten die Bundespolizisten einen 51-jährigen Polen im Bereich der B 20 bei Furth im Wald kurz nach seiner Einreise aus Tschechien. Bei einer Nachschau im Fahrzeug entdeckten sie in einer Türablage ein Fallmesser und ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen.

Der im Landkreis Straubing wohnhafte Mann gab an, beide Gegenstände bereits vor einem Jahr auf einem der zahlreichen Vietnamesen-Märkte in Tschechien erworben zu haben. Für beide Sachen habe er etwa 15 Euro bezahlt. In Deutschland ist jeglicher Umgang mit Fallmessern verboten. Auf die Klingenbeschaffenheit kommt es dabei nicht an. Ebenso handelt es sich bei Elektroimpulsgeräten ohne Prüfzeichen um verbotene Waffen. Die Beamten stellten beide Gegenstände sicher und erstatteten Anzeige nach dem Waffengesetz.

Am Sonntagabend stellte eine Streife der Bundespolizei erneut ein Vergehen gegen das Waffengesetz fest. Ein 33-jähriger Pole führte in der Ablage der Fahrertür ein Reizstoffsprühgerät mit. Da es ohne Zulassungs- bzw. Prüfzeichen war, handelte es sich ebenfalls um eine verbotene Waffe. Der im Landkreis Deggendorf wohnhafte Mann gab an, das Spray vor circa zwei Wochen in Polen zum Selbstschutz gekauft zu haben. Von einem Verbot in Deutschland habe er nichts gewusst. Die Beamten stellten das Sprühgerät sicher und erstatteten Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Bundespolizei