Pfingstritt
Verkehrsregeln zu Pfingsten in Bad Kötzting

Das Landratsamt Cham hat die Halteverbote und Sperrung für das Pfingstwochenende in Bad Kötzting festgelegt.

25.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:12 Uhr
Der Pfingstritt wird wieder viele Besucher anziehen (Foto 2017). Das Landratsamt hat jetzt die Verkehrsregeln herausgegeben −Foto: Simon Tschannerl

Für das Pfingstwochenende ist in Bad Kötzting allerhand zu regeln, um den Verkehr bei dem zu erwartenden Besucheransturm nicht zusammenbrechen zu lassen. Damit hat sich das Landratsamt beschäftigt. Das Wichtigste zuerst: Wo kann man am Pfingstwochenende parken? An den Zufahrtsstraßen werden Parkplätze eingerichtet. Im Bereich der unteren Zufahrt zur Mittelschule ist eine Parkfläche für Krafträder eingerichtet.

Als gebührenpflichtige Parkplätze (2 Euro) werden ausgewiesen: Parkplatz am Hallenbad, Spitalplatz, Parkplätze des Schulzentrums (Gymnasium), Parkplätze auf einer Wiese an der Dampfbachstraße (FC Bad Kötzting). Die gebührenpflichtigen Parkplätze werden von Wachpersonal betreut. Durch das Kassieren darf kein Rückstau auf die Lamer Straße bzw. Dampfbachstraße entstehen.

Parkplätze für Gehbehinderte

Als gebührenfreie Parkplätze werden ausgewiesen: Spitalplatz gegenüber Anwesen Bauer (Goggolori), Jahnstraße vor Campingplatz. Der Parkplatz bei der Realschule ist für Schausteller und Hilfspersonal. Der Parkplatzbereich „Mittelschule“ wird für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beschildert.

Welche Gebiete werden für alle Fahrzeuge gesperrt? Die Einfahrt zum Volksfestplatz ab Staudinger Brücke, die Jahnstraße ab Bgm.-Dullinger-Straße, und die 1.2. Bgm.-Dullinger-Str.

Halteverbote gibt es entlang des gesamten Pfingsrittbereiches. Die Innenstadt wird am Pfingstsamstag, von 12. bis 18 Uhr und am Pfingstsonntag, von 8 bis 9 Uhr und von 20 bis Pfingstmontag 20 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Herrenstraße und die Müllerstraße werden von Pfingstsamstag, 12 Uhr bis Pfingstmontag 20 Uhr gesperrt.

Anlässlich des Festzugs zur Volksfest-Eröffnung ist entlang der Zugroute: von der Bahnhofstraße bis zum Festplatz ein Halteverbot.

Anlässlich der Zugleistungsprüfung am Pfingstsonntag gibt es eine halbseitige Sperrung der Jahnstraße. Ab der Kreuzung Dampfbachstraße ist die Jahnstraße für den Gesamtverkehr, mit Ausnahme von Pferdetransportfahrzeugen gesperrt. Anlässlich des Fackelzuges mit Zapfenstreich gibt es eine teilweise Beschrankung und ein Halteverbot entlang der Marschroute: Metzstraße (Abmarsch 22 Uhr), Marktstraße, Bahnhofstraße, Kehre, Herrenstraße, Pfarrhof.

Gebührenpflichtig:Gebührenfrei:
Parkplatz am Hallenbad, Spitalplatz, Schulzentrum (Gymnasium), Wiese an der DampfbachstraßeSpitalplatz gegenüber Anwesen Bauer (Goggolori), Jahnstraße vor Campingplatz

Anlässlich des Pfingstrittes werden gesperrt: Bahnhofstraße stadteinwärts ab Zufahrt Untere Au, Ludwigstraße vor Brücke Gruber Bach und vor Regenbrücke (Die Sperrung erfolgt je nach Verkehrslage und Bedarf durch die Polizei), Zeltendorfer Weg ab Kreuzung CHA 49, Torstraße ab Kreisstraße, Am Regen ab Ecke Meimer, Jahnstraße ab Dampfbachstraße, g) Obere Zufahrt zum Großparkplatz Ludwigstraße, Einfahrt Casino (Zusatzschild Parken nur für Spielbankbesucher), Pfingstreiterstraße ab „NETTO“ bis Ankunft der Pfingstreiter, Kreisstraße CHA 49 ab Kreisverkehr und Einmündung Dampfbachstraße (Freigabe nach Verkehrslage), Staatsstraße 2132 ab Abzweigung Kammern, Wölkersdorfer Mühlweg, Mooswiesenweg, Ortsstraße in Steinbühl, Gemeindestraße Kieslau - Höfing, Staatsstraße ab Einmündung Wurzer Weg, Metzstraße, Pfingstreiterstraße ab Lehmgasse, Lehmgasse ab Lamer Straße und ab Kreuzung Zellertal, Brandstraße ab Kreuzung Hauser Straße.

Halteverbote gibt es in der Bahnhofstraße, Herrenstraße, Marktstraße, Metzstraße, St 2140 von Roter Steg bis Schullererkreuzung, St 2139 (Wettzeller Straße), Kreisstraße CHA 49 ab Dampfbachstraße bis St 2132, Kreisstraße CHA 48 von ST 2140 bis Einmündung Ludwigsberg, St 2132, Gemeindestraße in Steinbühl, Gemeindestraße nach Kammern, Gemeindestraße Bonried – Höfing, GV-Straße Kieslau, Hauser Straße, Schattenaustraße, Zeltendorfer Weg, Pfingstreiterstraße ab Höcherlbrücke bis Hagerstraße, Waldschmidtstraße beidseitig bei Residenz am Kurpark, Rittweg Pfingstreiterstraße, Gemeindeverbindungsstraße Arndorf bis St 2132, Am Baierweg und Torweg. Ein Eingeschränktes Halteverbotgibt es an der St 2132 zwischen den Kreisverkehren, an der Bgm.-Kroher-Straße, Fritz-Weigl-Straße, Lichtenegger Straße, Kupferschmiedgasse und Landshuter Straße.

Halteverbote beim Brautzug

Anlässlich des Brautzuges und der Bewirtung gibt es ein Halteverbot entlang der Marschroute von der Herrenstraße 5 zum Kreisverkehr über die Gehstorfer Straße zum Bühläcker,von dort zurück zur Marktstraße, Bahnhofstr. und zurück bis zur Herrenstraße und zum Hotel zur Post

Auf Höhe des Volksfestplatzes wird die Geschwindigkeit auf der Lamer Straße/Dampfbachstraße auf 30 km/h beschränkt. Fahrzeuge mit Sonderausweisen der Stadt Bad Kötzting sind von den Verkehrsverboten ausgenommen. Der Sonderausweis berechtigt jedoch nicht zum Befahren der Ludwigstraße am Pfingstmontag in der Zeit von 7 bis 10 Uhr und 12 bis 15 Uhr und der Ortsstraße „Steinbühl“ von 8 bis 14 Uhr.