Fälle in Schwandorf
Vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis – Veterinäramt gibt Tipps

05.05.2023 | Stand 15.09.2023, 0:13 Uhr
Im Landkreis Schwandorf scheint sich die Geflügelpest bei Wildvögeln weiter auszubreiten. −Foto: Symbolbild: Sina Schuldt, dpa

In den vergangenen zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorfvermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden.Beprobungen auf Geflügelpest ergaben meist positive Ergebnisse, informierte das Landratsamt.

Entsprechende Funde gab es vor allem im Bereich der Naab im Schwandorfer Ortsteil Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld. Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln aufgetreten ist.

Von der Möglichkeit, im Rahmen von Geflügelpest bei Wildvögeln, Restriktionsgebiete einzurichten, wird im Freistaat Bayern und Deutschland kein Gebrauch gemacht, weil die geltenden Maßregeln bei entsprechender Beachtung ausreichen, so der Landkreis. Der im Landkreis Schwandorf stets nachgewiesene Virustyp H5N1 stellt nach derzeitigem Stand keine Gefahr für den Menschen dar. Dies gilt generell für die in Deutschland, Europa und weltweit momentan kursierenden Typen des Geflügelpest-Virus.

Derzeit geringe Gefahr für den Menschen

Die Untersuchungsinstitute in Deutschland und ihre Partner beobachten die Situation sehr genau, um im Fall von Änderungen sofort entsprechend reagieren zu können. Es sind aber nach Ansicht der Fachleute doch einige Schritte nötig, damit ein für den Menschen gefährlicher Virustyp der Geflügelpest entstehen kann, weshalb die Wahrscheinlichkeit dafür als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.

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Aus dieser Situation ergeben sich unter anderem folgende Empfehlungen: Tote Wasservögel, Raubvögel und Aasfresser sollten beim Veterinäramt gemeldet werden, damit sie unschädlich beseitigt werden. Es ist wichtig, dass diese Kadaver aus der Natur entfernt werden, weil sich andere Tiere daran infizieren können. Kadaver sollten nur mit Einmalhandschuhen berührt werden. Näherer Kontakt ist möglichst zu vermeiden.

Halter von Hausgeflügel sollten dringend darauf achten, dass jeglicher direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird. Füttern sollte man nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch Tränken sollte man nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen können, sollten außerdem für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Halter sollen verdächtige Symptome bei Hausgeflügel ernst nehmen

Halter von Hausgeflügel sollten bei verdächtigen Erscheinungen (Apathie, Fressunlust, Durchfall, Atemnot und ähnlichem), ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme einen Tierarzt verständigen, um die Ursache abzuklären.

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Das Landratsamt weist noch einmal darauf hin, dass Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln nach wie vor im gesamten Freistaat verboten sind . Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen. Für weitere Informationen steht das Veterinäramt unter Telefon (09431)471236 zur Verfügung.