Es ist nicht oft der Fall, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger in einem Prozess weitgehend einig in der Bemessung der Strafe, aber bei dem 42-jährigen Angeklagten, der sich vor Richter Thomas Strauß am Chamer Amtsgericht wegen versuchter Nötigung und Beleidigung, eventuell auch versuchter Brandstiftung, verantworten musste, kam diese Nähe zustande.
Die Differenz zwischen der Staatsanwältin und dem Anwalt des Angeklagten bestand nur in der Frage, ob man ihm einen Abstinenznachweis über die Dauer der Bewährung auferlegen sollte.
Es war ein missglückter Versuch des Angeklagten, sich...