Weil er in einer Kneipe mit seinem Hakenkreuz-Tattoo angegeben hat, ist ein 29-Jähriger zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann war am Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt worden. Er hatte im März in einer Augsburger Kneipe zu nächtlicher Stunde seinen Pullover ausgezogen, um anderen Gästen seine Tätowierung auf der rechten Schulter zu präsentieren. Es handelte sich um ein verbotenes Hakenkreuz. Das Urteil gegen den 29-Jährigen sei noch nicht rechtskräftig, berichtete ein Gerichtssprecher. (dpa)