Justiz
Wahlfälschung: Wird Fall eingestellt?

Der beschuldigte Unternehmer weist die Schuld von sich. Auch die Gemeinde handelte wohl nicht korrekt.

09.10.2018 | Stand 16.09.2023, 6:02 Uhr
Marion Boeselager

Der angeklagte Unternehmer mit seinen Anwältinnen Mayumi Weinmann (links) und Dörthe Korn. Foto: Boeselager

Der Prozess um Wahlfälschung bei der Geiselhöringer Kommunalwahl 2014 vor dem Landgericht Regensburg könnte überraschend mit einer Einstellung enden. Dem Hauptangeklagten (56), einem Unternehmer, wirft die Anklage vor, die Kommunalwahl 2014 beeinflusst zu haben: Er soll Briefwahl-Stimmzettel für mehr als 400 nicht stimmberechtigte Saisonarbeiter selbst ausgefüllt oder dies veranlasst haben. Seine drei Mitangeklagten - ein Mann und zwei Frauen aus Rumänien - sollen dabei geholfen haben. Sein Ziel sei gewesen, das Wahlergebnis seiner Ehefrau und weiterer CSU-Kandidaten zu verbessern. Zudem soll er sich mit einem falschen Doktortitel geschmückt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Titelmissbrauch. In einem Eröffnungsstatement wies er am Dienstag jedoch jede Schuld von sich.

Anwälte weisen Vorwürfe zurück

Die Anwältinnen Dörthe Korn und Mayumi Weinmann erklärten darin, ihr Mandant habe „die Wahlen nicht unbefugt beeinflusst, schon gar nicht zugunsten seiner Ehefrau“. Richtig sei, dass er davon ausging, die Kräfte seien berechtigt gewesen, an den Wahlen teilzunehmen. Dabei habe ihr Mandant durchaus für seine Wunschkandidaten geworben und „mit seiner Meinung nicht hinterm Berg“ gehalten. Er habe aber keine Stimmzettel manipuliert, oder andere dazu angehalten, und schon gar keinen Zwang ausgeübt.

Die Verteidigung warf der Gemeinde vor, ein „fehlerhaftes Wählerverzeichnis“ erstellt zu haben. Sie habe „nach außen kundgetan“, dass sie von einem Wahlrecht der EU-Saisonarbeiter ausgehe. „Angesichts dessen konnte und durfte davon ausgegangen werden, dass ein Wahlrecht besteht.“ Die Kommune habe es zudem zugelassen, dass jeder online ohne Vollmacht Wahlunterlagen für Dritte ordern konnte.

Richter stellt Einstellung in Aussicht

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl stellte eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht – gegen Zahlung von 100000 Euro Geldauflage durch den Unternehmer und je 1000 Euro durch die Mitangeklagten. Zwar stärkten dem Gericht vorliegende schriftliche Stellungnahmen der Mitangeklagten den „hinreichenden Tatverdacht“ gegen den Unternehmer, so Kimmerl. Andererseits sei die Wahl wohl „von Anfang an ungültig“ gewesen, denn es liege ein Mitverschulden der Gemeinde vor. Diese hätte von Amts wegen die Wahlberechtigung der Saisonarbeiter prüfen müssen. Deren jeweils nur kurzzeitige Anwesenheit sei in dem kleinen Ort bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft bat sich bis Montag Bedenkzeit aus, um zu prüfen, ob sie den Einstellungen zustimmt.

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