Revision gegen Urteil
Walhalla-Connection: Fall geht zum Bundesgerichtshof

22.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:18 Uhr
Michael Haizmann (re.) und Philip Roth (li.) verteidigten den Kronzeugen im Prozess am Landgericht in Regensburg. −Foto: Baumgarten

Die Anwälte des Kronzeugen im aufsehenerregenden Drogen-Prozess in Regensburg wollen das Urteil vom BGH prüfen lassen. Sie gehen in Revision.



Nach demUrteil im Drogen-Prozess gegen vier junge Regensburger, fast 400 Kilo Marihuana und geknackte Kryptohandyshat es so gewirkt, als wäre die Walhalla-Connection endlich Geschichte. Doch das letzte Kapitel scheint doch noch nicht geschrieben zu sein: Mindestens einer der vier Angeklagten will das Urteil des Regensburger Landgerichts vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. „Wir legen Revision ein“, sagte Strafverteidiger Michael Haizmann auf Nachfrage.

Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Zenger hatte den Kronzeugen für gewerbsmäßigen Handel mit Rauschgift in nicht geringer Menge zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und die Unterbringung im Maßregelvollzug für eine Drogentherapie angeordnet.Staatsanwalt Tobias Schüßler hatte für den 23-Jährigen vier Jahre Gesamtstrafe, Haizmann dagegen zwei Jahre auf Bewährung beantragt. Sein Mandant habe ganz wesentlich zur Aufklärung des Falls beigetragen – „Das spiegelt das Urteil aber nicht angemessen wieder“, erläuterte der Regensburger Strafrechtsexperte. Sobald das Urteil vorliege, werde er seinen Revisionsantrag ausführlich begründen.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft und zwei der drei übrigen Angeklagten wollen das Urteil dagegen akzeptieren. Das bestätigten Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher und die Verteidiger Jörg Meyer (Regensburg) und Norman Jacob (Würzburg). Noch nicht entschieden ist das beim Hauptangeklagten, wie Anwalt Tim Fischer erklärte. Die Entscheidung falle erst am Nachmittag. Die drei Angeklagte erhielten Haftstrafen von drei Jahren und zwei Monaten bis acht Jahren und sechs Monate. Sie alle hattendie Vorwürfe mit wenigen Einschränkungen gestanden.

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Zenger, dass die Walhalla-Connection „eine kleine Stufe“ unter einer Bande stand. Der Vorwurf sei mitnichten „vom Tisch“, sondern nur aus verfahrensökonomischen Gründen nicht weiter verfolgt worden – wesentlich höher wären die Strafen nicht gewesen.