Die Gemeinde möchte steuernd tätig werden, um einer Privilegierung und somit einem Wildwuchs mit Windkraftanlage über das gesamte Gemeindegebiet entgegenzuwirken. Auf zwei Flächen einigten sich die Räte nun.
Nur so könnten aktuell die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände, insbesondere hin zu den kleinen Ortschaften und Weilern von 500 Metern, auf ein deutlich höheres Maß gebracht werden. Daher entschied der Gemeinderat Ursensollen Ende Januar einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ auszustellen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Mit den ersten Entwürfen befasste...