24.000 Euro wollte sich ein Chamer von seinem Arbeitgeber, einem Elektrounternehmen im Landkreis Cham, im Zuge einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Dabei ging es um einen entzogenen Firmenwagen, gesperrte E-Mails, mehrere Abmahnungen und einen Arbeitsplatz, der nach Ansicht des Klägers nach dessen Erkrankung nicht behindertengerecht sei.
Vertreten wurde der Kläger von einer Anwältin des Büros DIE ! Arbeitskanzlei. Nach dem Austausch der Argumente beider Seiten machte Richter Veit Zitzmann nach rund einer halben Stunde den Vorschlag, das Verfahren im...