Justiz
„Geschichte ist eine Lüge“

14.10.2013 | Stand 16.09.2023, 7:22 Uhr

Gerd W. (vorn) und sein Verteidiger Wolfram Nahrath sehen keine Rechtsgrundlage für eine Verurteilung. Foto: pd

Wieder einmal ist der Prozess gegen den Holocaust-Leugner und einstigen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson unterbrochen worden – es ist die erste Verhandlung um die Aussagen des Briten in Zaitzkofen; es ist der 16. April 2010. Der Anwalt der Piusbrüder, der Dresdner Jurist Dr. Maximilian Krah, ist von Reportern und TV-Kameras umgeben; plötzlich taucht ein Mann auf, der lautstark sagt:„Es gibt keinen forensischen Beweis von keinem Gericht der Welt für die Offenkundigkeit des Holocaust.“Krah diskutiert, versucht den aufgebrachten Mann zu beschwichtigen.

Dann stoppen die Kamerabilder, die am Montag immer wieder im Saal 102 des Landgerichts aufgeführt wurden. Gerd W. schaut aufmerksam zu – er ist der Redner. Eine Reporterin wies die damalige Richterin, die damals Bischof Williamson zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilte, auf die Brisanz der Aussagen W.’s hin. Der Mann aus Zossen wurde im Mai 2011 zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, doch er ging in Berufung – und hatte Erfolg. Nun muss die sechste Strafkammer des Landgerichts die Sache neu verhandeln.

Pflichtverteidiger weicht für Szene-Anwalt

Und schon zu Beginn der Verhandlung wird klar, dass der Angeklagte in die Annalen der Rechtsgeschichte eingehen will – er entlässt seinen Pflichtverteidiger, um Wolfram Nahrath künftig für ihn sprechen zu lassen. Und dieser Jurist ist keiner, der sich wie seine Kollegen im Fall Williamson klar von den Aussagen seines Mandanten distanziert. Nahrath ist NPD-Mitglied und war einst Chef der rechtsextremen Wiking-Jugend, ehe diese verboten wurde.Beinahe wäre er in Berlin Sozialrichter geworden.Nun vertritt er vor Gerichten Neonazis.

Auch am Montag lässt der Jurist in seinem Einstellungsantrag keinen Zweifel an seiner Weltanschauung – immer wieder zitiert er Rechtsanwalt Horst Mahler, ehemaliger RAF-Terrorist und späterer Rechtsextremist, der derzeit wieder eine Gefängnisstrafe wegen Volksverhetzung absitzt. Eine Ikone der Holocaust-Leugner-Bewegung – ein Märtyrer für Gesinnungskameraden. Nahrath verglich Mahler während seines Antrags mit dem Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo, der als Dissident elf Jahre im Gefängnis verbracht habe. Die konfuse Logik dahinter: In Deutschland sitze jemand für regierungskritische Äußerungen im Gefängnis, woanders bekomme man dafür den Friedensnobelpreis.

Der Verteidiger fährt fort, prangert ein „lauerndes Denunziantentum“ an, das der Paragraf 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) ausgelöst habe. Die Äußerungen seines Mandanten seien aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ihm sei bis heute Unrecht angetan worden.

Die Vorsitzende Richterin Elke Escher könne nach seinem 19-seitigen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gar nicht anders, als diese „Scheinrechtsnorm“ (Paragraf 6, Völkermord, VStGB) und den Volksverhetzerparagrafen 130 nicht anzuwenden. Escher stellt den Antrag zurück.

„Ich halte das für Rechtsgeschichte“

Immer wieder betont Nahrath das „heilige Grund- und Menschenrecht“ namens Meinungsfreiheit – das sei schließlich eine Errungenschaft aus den Lehren des Dritten Reichs, die auch Minderheitsmeinungen decken müsse. Und natürlich auch die von „Nonkonformisten“, die in der Presse als „Rechte oder Rechtsextreme“ bezeichnet würden und die man schnell als Grundrechtsträger niederer Klasse aburteile. In diesem Jargon geht es mehr als eine Stunde so. Nahrath versucht, das Völkerstrafgesetzbuch als nicht justiziabel zu erklären, er spricht von „Geschichtsbildzwang“ und zitiert Napoleon: „Geschichte ist eine Lüge, auf die sich die Sieger geeinigt haben.“

Auch Gerd W., ein eher schmächtiger Mann mit Seitenscheitel, Pünktchen-Krawatte und Jackett, gibt sich – wie schon im Mai 2011 – redefreudig, vermeidet aber eine neue verbale Straftat. Minutenlang führt er aus, warum er die Anklageschrift für unzutreffend hält. Öffentlich werde so getan, als sei er selbst ein Täter aus dem Dritten Reich. Er habe sich nicht vor die Kameras gedrängt, seine Sätze seien vollkommen falsch dargestellt worden. „Ich weiß nicht, warum ich hier angeklagt bin.“ Den Richtern unterstellt er, von der „Veröffentlichtkeit“ abhängig zu sein: Wer nicht so urteile, wie es die „Pressemafia“ hören wolle, für den sehe es nicht gut aus. Es gebe keine Rechtsgrundlage, um ihn zu verurteilen – sollte das geschehen, mache sich das Gericht der Rechtsbeugung schuldig.

Anwalt Nahrath fordert, W.’s schriftliche Ausführungen („Memoir“, wie der Angeklagte es nennt) in die Akten aufzunehmen. Das müsse für die Nachwelt archiviert werden. „Ich halte das für Rechtsgeschichte – so wie all diese Prozesse.“

Urteil am 29. Oktober

Vier Zeugen sagen am Nachmittag aus, darunter zwei Regensburger Journalisten und ein Kameramann des Bayerischen Fernsehens. Alle eint, dass sie sich mit Details schwer tun – der Fall liegt immerhin Jahre zurück. Daran können auch die gezeigten Videobeiträge nur wenig ändern. Um Klarheit in die Frage zu bringen, ob sich Gerd W. in ein Interview vor laufenden Kameras lautstark und aus Kalkül einmischte oder ob er, wie W. selbst sagt, ein Gespräch über strafprozessuale Fragen mit dem Hausanwalt der Piusbrüder führte, soll nun der Gesprächs- bzw. Interviewpartner beantworten.

Am 29. Oktober wird der Prozess fortgesetzt – auch das Urteil soll an diesem Tag verkündet werden.