Prozesse
Prozess um Wahlfälschung könnte enden

Der beschuldigte Unternehmer weist die Schuld von sich. Auch die Gemeinde handelte wohl nicht korrekt.

15.10.2018 | Stand 16.09.2023, 6:00 Uhr

Der angeklagte Unternehmer mit seinen Anwältinnen Mayumi Weinmann (links) und Dörthe Korn. Foto: Boeselager

DerProzess um Wahlfälschung in Geiselhöringwird heute möglicherweise vorzeitig beendet. Das Verfahren vor dem Landgericht Regensburg könnte nach Ansicht der Kammer gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Die vier Angeklagten – ein Großbauer und drei seiner Mitarbeiter – sollen bei der Kommunalwahl im März 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der 56 Jahre alte Hauptangeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Für eine Einstellung spricht nach Ansicht des Vorsitzenden Richters unter anderem ein Fehler der Gemeinde. Diese hatte alle in Geiselhöring gemeldeten EU-Ausländer in das Wählerverzeichnis aufgenommen und Wahlbenachrichtigungen an sie verschickt. Dabei habe jeder in der Stadt gewusst, dass sich die Saisonarbeiter nur während der Ernte dort aufhalten. Die Wahlscheine hätten also gar nicht ausgegeben werden dürfen. Das Gericht hatte zu Beginn mehr als 20 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt.