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Damit Maschinenleasing nicht zum Bumerang wird: Experte Karl Wutz empfiehlt passende Absicherung

28.10.2023 | Stand 28.10.2023, 17:00 Uhr

Männer arbeiten an einer CNC-Maschine. Statt teure Geräte zu kaufen, gehen immer mehr Betriebe dazu über, Maschinen zu leasen. Foto: dpa/Picture Alliance

Maschinenleasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch auch hier ist passende Absicherung notwendig, damit der Vorteil nicht zum Bumerang wird.

Maschinen sind in den meisten Unternehmen von entscheidender Wichtigkeit. Ob in der Metall- oder Holzverarbeitung, beim Werkzeugfräsen, Drehen oder CNC-gesteuerten Laserschneiden – die benötigten Maschinen und Anlagen haben eines gemeinsam: Sie sind meist extrem teuer in der Anschaffung.

Das Mittel der Wahl lautet in solchen Fällen immer häufiger: Maschinenleasing. Durch dieses Mieten einer Anlage oder Maschine kann das Unternehmen sein Eigenkapital schonen und die übermäßige Bindung von Kapital verhindern.

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Außerdem kann Maschinenleasing durch die Buchung der Leasingraten als Betriebsausgabe steuerliche Vorteile bringen und ist in der Regel auch bilanzneutral, da das Leasingobjekt über den gesamten Leasingzeitraum hinweg im Eigentum des Leasinggebers bleibt.
Doch wo sich so viele Vorteile und Chancen bieten, sollte man die möglichen Risiken nicht unberücksichtigt lassen.

Eine der größten Gefahren ist es, wenn die Anlage oder Maschine während der Vertragslaufzeit von einem Schaden betroffen ist, der kostenmäßig so hoch ist, dass eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mehr machen würde (Totalschaden).

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Dies kann beispielsweise ein Feuer- oder Unwetterschaden sein oder auch der Diebstahl der Maschine. Häufig ist es dann so, dass es zwischen dem Wiederbeschaffungswert der Maschine, für welchen gegebenenfalls eine Maschinenversicherung aufkommen würde, und dem Wert, welcher noch in den Büchern der leasingfinanzierenden Bank steht, eine oft deutliche Lücke klafft.

Diese kann, abhängig vom Wert der Maschine oder Anlage, auch leicht bei einem fünfstelligen Betrag liegen.

Wenn man nun neben dem (zumindest zeitweisen) Produktionsausfall nun auch noch 15000 oder 20000 Euro an die Leasingbank zurückzahlen muss, kann das für kleine oder mittlere Unternehmen durchaus existenzbedrohend werden. Hier schützt eine GAP-Versicherung genauso wie in der Kfz-Versicherung bei geleasten Fahrzeugen.

Eine GAP-Deckung lässt sich in der Regel unkompliziert gegen einen Prämienzuschlag in der Maschinenbruchversicherung vereinbaren. In wenigen Deckungskonzepten ist diese Deckungserweiterung auch prämienneutral enthalten.

Es gibt auch Stand-alone-Deckungen für dieses Risiko. Neben der klassischen Forderungsdifferenzversicherung (GAP) sind beispielsweise auch Bergungskosten, die Übernahme der anteiligen Anzahlung und die Übernahme einer begrenzten Selbstbeteiligung im Leistungsumfang enthalten.