Rechtsserie
Die Nachfolge rechtzeitig regeln: Chamer Expertin erklärt, was zu beachten ist

10.02.2024 | Stand 10.02.2024, 21:02 Uhr

Themen wie die Unternehmensnachfolge können in Familienunternehmen für Konflikte sorgen. Foto: Daniel Ingold/Westend61/dpa

Das Bürgerliche Gesetzbuch, das nahezu sämtliche erbrechtlichen Regelungen enthält, ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Es hat unzählige Änderungen in diversen Rechtsgebieten erfahren, die gesetzlichen Vorgaben für Erbfolge um Pflichtteilsrecht aber sind heute noch dieselben wie vor 124 Jahren.



Obwohl immer mehr Deutsche in einer modernen Familienstruktur leben, wie etwa nicht eheliche Lebensgemeinschaft oder Patchwork-Familie, hat gerade mal ein Viertel der volljährigen Befragten Statista zufolge eine erbrechtliche Regelung. Andersherum gesagt verlassen sich 75 Prozent der deutschen Bevölkerung auf gesetzliche Regelungen zur Erbfolge, die keinen Alleinerben vorsehen, sondern so gut wie immer eine Erbengemeinschaft entstehen lassen.

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Denn das Gesetz teilt die Verwandten in verschiedene Ordnungen ein, die nacheinander zur Erbfolge kommen. War der Erblasser verheiratet, erbt der überlebende Ehepartner neben den Verwandten der Ordnung, aus der sich im Erbfall die Erben bestimmen.

Nahen Verwandten steht der Pflichtteilsanspruch zu

Nahen Verwandten, wie etwas den Kindern, auch aber auch dem Ehepartner, steht der Pflichtteilsanspruch zu, wenn sie nicht erben. Sie erhalten also zumindest eine Geldzahlung aus dem Nachlass. Mögen die damit entstehenden Streitigkeiten im privaten Bereich gerade noch hinnehmbar sein, so führt das Entstehen einer Erbengemeinschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im unternehmerischen Bereich oft zu Führungslosigkeit des Betriebes, was nicht selten die Insolvenz nach sich zieht.

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„Die Sicherung der Unternehmensnachfolge ist die größte unternehmerische Herausforderung“, wusste schon Reinhard Mohn, der in 5. Familiengeneration mit 25 Jahren die Leitung des Bertelsmann-Verlags übernahm.

Vieles steht auf dem Spiel

Beim Scheitern der Unternehmensnachfolge steht nicht nur die finanzielle Zukunft der eigenen Familie auf dem Spiel, sondern oft auch die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmer und deren Angehöriger. Vorausschauende Unternehmensnachfolge besteht zum einen in der Absicherung eines plötzlichen Ausfalls des Unternehmers durch Erstellen einer unternehmerischen Vorsorgevollmacht und einem Testament.

Zum anderen ist die Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten zu nennen. Geradezu erschreckend ist, dass ausweislich des aktuellen DIHK-Reports Unternehmensnachfolge 2023 fast 40 Prozent der übergabewilligen Unternehmer angeben, dass sie sich nicht rechtzeitig auf die Übergabe vorbereitet haben.
Niemand kann vorhersagen, wann seine Selbstbestimmung oder gar sein Leben endet. Aber jeder kann für diese Zeit vorsorgen.
Der beste Zeitpunkt dies zu tun ist: jetzt!

MZ-Serie: „Alles, was Recht ist“

Unsere Serie „Alles, was Recht ist“ haben wir 2017 wieder aufleben lassen – mit altbekannten und neuen Autoren. Sie erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 17. Februar – schreibt Dr. Marius Treml ihren nächsten Beitrag. Dabei geht es um „Vertragsgestaltung – Auf was kommt es an?“

Autor: Elke Nicole Kestler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Cham, Waldmünchen und Bad Kötzting. Die Kanzlei ist Ansprechpartner zum Thema Erbrecht und Nachfolgeplanung.

Kontakt: Kanzlei für Erbrecht Kestler, Obere Bräuhausstraße 1, 93449 Waldmünchen, Telefon nummer (099 72) 3003690, E-Mail buero@anwalt-kestler.de, Internet www.anwalt-kestler.de